Erstunterweisung Baustellen
Allgemeine Erstunterweisung
Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz genießen in unserem Unternehmen einen hohen Stellenwert und sind integraler Bestandteil der Arbeitsorganisation. (SGU-Grundsatzerklärung)Angaben zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung:
Sicherheitsfachkraft ist: Frank Wemhoff (extern)
Betriebsarzt ist: ASD der Bau BG Zentrum Meppen
Sicherheitsbeauftragter ist: Rahim Ahangarzadeh
Sie sind während der Arbeit und auf direkten Hin- und Rückweg bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft versichert. (www.bgbau.de)
In Fragen der Arbeitssicherheit wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Vorarbeiter / Bauleiter oder direkt an Herrn Christian Janning Tel. 0171 5808186
Benutzen Sie immer die an Ihrem Arbeitsplatz erforderliche persönliche Schutzausrüstung wie z.B.:
1. Tragen Sie keine scharfen oder spitzen Werkzeuge in Ihrer Kleidung.2. Die Sicherheitsanweisungen der Vorgesetzten sowie die Betriebs-, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten und zu befolgen.
3. Beachten Sie die Sicherheitszeichen und Symbole wie z.B.:
4. Der Arbeitsbereich ist stets in einem sauberen Zustand zu halten und nach Beendigung der Arbeit aufzuräumen.5. Melden Sie jede Verletzung oder Gesundheitsschaden aus Anlass eines Arbeitsunfalls dem Vorgesetzen, der Sicherheitsfachkraft oder dem Sicherheitsbeauftragten.
6. Arbeiten Sie nicht mit Werkzeug, Hilfsmittel oder Maschinen, die defekt oder fehlerhaft sind. Melden Sie dies sofort dem Vorgesetzten.
7. Nehmen Sie während der Arbeitszeit keinen Alkohol oder andere Rauschmittel zu sich und erscheinen Sie nicht im angetrunkenen oder berauschten Zustand an Ihrem Arbeitsplatz.
8. Tragen Sie bei der Arbeit an Maschinen keine Armbanduhr, Ketten, Ringe oder ähnliche Schmuckstücke. Vergewissern Sie sich auf den einwandfreien Zustand der Maschine und führen Sie keine Reparatur selbst durch. Informieren Sie bei Defekten den Vorgesetzten. Arbeiten Sie an Maschinen nur, wenn Sie einen eindeutigen Auftrag dazu haben und unterwiesen worden. Für spezielle Maschinen/Fahrzeuge ist ein schriftlicher Fahrauftrag erforderlich ( Gabelstapler, Krane, Hubarbeitsbühnen, Baumaschinen)
9.Informieren Sie sich über den nächstgelegenen Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kasten sowie sonstige Erste-Hilfe-Einrichtungen (z.B. Krankentrage, Ruheraum) und den nächsten Fluchtweg bzw. Notausgang. Finden Sie sich nach einer Alarmierung an der Sammelstelle ein. Merken Sie sich die angegebenen Notrufnummern und den nächsten Telefonstandort. Beispiele für Rettungsschilder:
10. Benutzen Sie stets sichere Leitern, Arbeitsbühnen und Gerüste. Steigen Sie niemals auf Kisten, Stühle, Tische oder andere gefährliche Unterlagen. Ab folgenden Absturzhöhen sind
besondere Schutzmaßnahmen erforderlich:
11. Beim Betreten von Gräben und Baugruben besteht die Gefahr verschüttet zu werden. Sie dürfen ohne Verbau mit senkrechten Wänden bis 1,25 m Tiefe hergestellt werden, wenn keine besonderen Einflüsse die Standsicherheit der Grabenwände gefährden. Besondere Einflüsse können z. B. nicht bindige oder durchnässte Böden sein. Ab einer Tiefe von 1,25m ist abzuböschen oder zu verbauen. Die Standsicherheit angrenzender Bauwerke muss gewährleistet werden.
12. Benutzen Sie nur die vorgesehenen Verkehrswege und seien Sie an Ecken, Einfahrten, Kreuzungsbereichen und ähnlichen gefährlichen Stellen besonders vorsichtig.13. Das Heben und Tragen von Lasten sollte aus der Hocke geschehen, um die Wirbelsäule gerade zu halten. Tragen und heben Sie nie zuviel auf einmal.
14. Betreten Sie keine Betriebsteile / Bauabschnitte, in denen Sie nichts tun haben Beachten Sie unbedingt die Zutrittsverbote. Kein Aufenthalt im Gefahrbereich von Baumaschinen und unterer schwebenden Lasten
15. Nutzen sie die Möglichkeit sich zum Ersthelfer ausbilden zu lassen.
16. Sie erhalten einen Sicherheitspass. Hier werden alle Lehrgänge, Unterweisungen und arbeitsmedizinische Vorsorgen und Untersuchungen dokumentiert. Der Sicherheitspass ist stets mitzuführen.
Sehr Wichtig
im Anschluss an den bedauerlichen Vorfall in Dahlhausen/Linden, bei dem ein Bohrer versehentlich eine Gasleitung durchstochen hat, möchten wir Ihnen allen eine wichtige Erstunterweisung zum Thema Baustellensicherheit zukommen lassen. Unser oberstes Ziel ist es, die Sicherheit aller Mitarbeiter und die Vermeidung von Unfällen auf unseren Baustellen sicherzustellen.
1. Bedeutung von Arbeitsplänen: Wir möchten Ihnen deutlich machen, dass es vor Beginn Ihrer Tätigkeiten unerlässlich ist, alle relevanten Arbeitspläne gründlich zu lesen und zu verstehen. Dazu gehören insbesondere die Pläne für Gasleitungen, Stromversorgung, Internetverbindungen und andere infrastrukturelle Aspekte. Diese Pläne enthalten wichtige Informationen über Sicherheitsmaßnahmen, Gefahrenbereiche und Vorgehensweisen im Notfall. Stellen Sie sicher, dass Sie vor Arbeitsbeginn alle erforderlichen Pläne sorgfältig durchgehen und alle Anweisungen befolgen.
2. Sensibilisierung für die Gefahren auf Baustellen: Wir möchten Ihnen bewusst machen, dass Baustellen mit verschiedenen Risiken verbunden sind. Dazu gehören potenzielle Gefahren wie ungesicherte Gruben, gefährliche Maschinen, elektrische Anlagen und verdeckte Leitungen. Es ist von größter Bedeutung, jederzeit wachsam zu sein und potenzielle Gefahren zu erkennen.
3. Verantwortung jedes Einzelnen: Jeder Mitarbeiter trägt Verantwortung für seine eigene Sicherheit und die Sicherheit seiner Kollegen. Wir möchten Sie ermutigen, sich aktiv an der Sicherheitskultur zu beteiligen, indem Sie auf mögliche Gefahren hinweisen, Sicherheitsmaßnahmen einhalten und an Schulungen und Unterweisungen teilnehmen.
Unterweisung zum Rauchverbot im Lager und Büro
Im Rahmen der betrieblichen Sicherheit möchten wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Rauchen im Lager sowie in allen Büros und Gebäuden strengstens verboten ist. Dieses Verbot umfasst klassische Zigaretten, elektronische Zigaretten (E-Zigaretten) sowie alle anderen Modelle und Arten von Rauch- und Dampfgeräten. Dieses Verbot dient der Vermeidung von:1. Gesundheitlichen Beeinträchtigungen für alle Kolleginnen und Kollegen.
2. Schäden am Firmeneigentum, die durch unsachgemäßes Verhalten entstehen können.
3. Brand- und Explosionsgefahren, insbesondere im Zusammenhang mit lagernden Materialien und Betriebsstoffen.
Das Rauchen ist ausschließlich in dem auf dem Foto grün markierten Bereich gestattet.
Folgen bei Verstößen:
Sollte jemand gegen dieses Verbot verstoßen und es dadurch zu einem Schaden kommen, so weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der/die Verursacher/in privat haftbar gemacht werden kann. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Zigarettenreste, unachtsames Verhalten oder ähnliche Verstöße entstehen.Verpflichtung zur Einhaltung des Rauchverbots:
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie, dass Sie über das Rauchverbot im Lager und auf dem Firmengelände belehrt wurden und sich verpflichten, dieses einzuhalten. Zudem bestätigen Sie, dass Ihnen die möglichen Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen bekannt sind.Kommunikation mit Kunden / Datenschutz / DSGVO:
Die Kommunikation mit Kunden, Auftraggebern und Dritten darf ausschließlich über freigegebene und dienstliche Kommunikationswege erfolgen.
Nicht erlaubt sind insbesondere:
- Nutzung privater Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp, Telegram, Signal)
- Nutzung privater Telefonnummern für geschäftliche Kommunikation
- Weitergabe von Kunden-, Projekt- oder Unternehmensdaten an Dritte
- Private oder nicht arbeitsbezogene Kommunikation mit Endkunden
Erlaubt sind ausschließlich:
- Diensttelefone
- Freigegebene E-Mail-Adressen
- Unternehmenssysteme und Auftraggeber-Tools
- Abgestimmte Kommunikationswege des Auftraggebers
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet:
- die DSGVO und Datenschutzrichtlinien einzuhalten
- professionell und sachlich aufzutreten
- vertrauliche Informationen zu schützen
- Kommunikationsvorgaben des Auftraggebers einzuhalten
⚠ Verstöße können arbeitsrechtliche Konsequenzen sowie Schäden für Kunden, Auftraggeber und Unternehmen verursachen.
Verpflichtung zur Einhaltung der Kommunikations- und Datenschutzregeln:
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie, dass Sie über die Kommunikations- und Datenschutzregeln belehrt wurden und sich verpflichten, diese einzuhalten. Zudem bestätigen Sie, dass Ihnen die möglichen Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen bekannt sind.
Ich bin über die oben genannten Themen unterwiesen worden und habe die Unterlagen erhalten. Inhalt von Unterweisung und Unterlagen habe ich verstanden. Ich stelle bei Unklarheiten zur Sicherheit sofort die Arbeit ein und melde mich bei meinem Vorgesetzen.