Tätigkeit auswählen:
Wählen Sie die zutreffenden Gefährdungen aus und bewerten Sie diese.
Lfd.
Nr.
Gefährdung / Belastung Risiko Handlungsbedarf Soll Handlungsbedarf Ist Schutzziele
mit Hinweise auf wesentliche Vorschriften
Schutzmaßnahmen / Anforderungen
• (technisch)
• (organisatorisch)
• (personenbezogen)
Prüfvermerk
G M K ja nein ja nein
1 Leitung, Verantwortung, Aufsicht, Koordinator, Mängelmeldung
Mangelhafte Aufsicht, Abstimmung und Koordinierung
- Kenntnis der Baustelle/Anlagen
- gründliche Arbeitsvorbereitung
- Bereitstellung der Einrichtungen
- Aufsichtsführende, Koordinator einsetzen
- gegenseitige Gefährdung ausschließen
- Mängel an Aufsichtführenden
- Sicherheitsunterweisung durchführen
- aktuelle Bestandspläne vorhalten
- ArbSchG
- BaustellV
- DGUV V1
- DGUV V38
- Durchgängige Arbeitssicherheit und Sicherheitsunterweisungen für alle beteiligten Mitarbeiter (auch SUB) vor der Arbeitsaufnahme (und Nachbelehrungen) bezüglich Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, Gesundheitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz für die Gesamtdauer (Planung und Ausführung).
2 Baustelleneinrichtung
Mangelhafte Aufstellung Baubüro/ Einrichtung von Container
- Baustelleneinrichtungsplan beachten
- ArbStättV, ASR
- BaustellV
- DGUV V1
- vorgeschriebene Fläche einhalten
- nach Vorschrift aufstellen
- Standort Verbandkasten, Feuerlöscher, Krankentrage
- Werkstatt-, Magazincontainer
- Beschaffung/Aufstellung von Waschcontainer, Toiletten
3 Boden-Verdichtungsgeräte
Starke Vibrations- und Lärmbelastung
- Vermeidung von Gehörschäden und Erkrankung durch Vibration
- LärmVibrationsArbSchV
- zur Verfügung gestellte Gehörschutzmittel konsequent benutzen und Benutzung kontrollieren
- ggf. Kennzeichnung des Expositionsbereiches
- Vorsorgeuntersuchung nach G 20
- schallgedämmte Geräte einsetzen
- tägliche Expositionszeit reduzieren
4 Brand- und Explosionsgefährdung
Zündquellen durch Maschinen, Rauchen
- Verhüten von Bränden und Explosionen
- DGUV V1
- DGUV I205-001
- Sicherheitsunterweisung (Verhalten bei Brandausbruch, Bedeutung von Sicherheitszeichen)
- bei Unregelmäßigkeiten Aufsicht sofort informieren
- Verkehrswege- und Rettungswege freihalten
- Vermeidung von Zündquellen, Rauchverbot
- Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen
5 Gefahrstoffe
ungeeignete Aufbewahrungsbehälter,
Gefäße sind nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet,
fehlende Unterweisung,
PSA und Hautschutz werden nicht benutzt
- GefStoffV
- DGUV V1
- ArbMedVV
- Ersatz durch ungefährliche Stoffe
- Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisung
- aktenkundig unterweisen
- geeignete Behälter mit gültiger Kennzeichnung verwenden
- ggf. Belüftung, insbesondere bei Arbeiten unter Erdgleiche (Kopfloch, Muffenloch, Rohrschacht)
- Vorsorgeuntersuchung
- Beschäftigungsbeschränkung
6 Baustellensicherung
Gefährdung durch Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs,
unzureichendes Absperren von Straßen / Baugruben / Baustellen
- Unbeabsichtigtes Einfahren mit Fahrzeugen in die Baustelle verhindern
- DGUV V1
- DGUV V38
- RSA
- StVO
- Baustellen für die Verkehrsteilnehmer gut sichtbar und wahrnehmbar kennzeichnen
- tragen der Warnweste (EN 471) für Personal beim Betreten des öffentlichen Verkehrsraums
- Verkehrsrechtliche Anordnung auf der Baustelle vorhalten (Genehmigungsverfahren)
- Absperrung gemäß Verkehrszeichenplan / Verkehrsrechtliche Anordnung
- Absperrmaterial nach Vorschrift verwenden
- umgefallene Verkehrszeichen nach Regelplan aufstellen
7 Arbeiten in der Nähe von spannungsführenden Teilen
unbeabsichtigte Annäherung an spannungsführende Teile (Freileitungen, Fremdkabel)
- Eindringen in die Gefahrenzone sicher verhindern
- DGUV V1
- DGUV V3
- DGUV V38
- DGUV I201-052
- DIN VDE
- Abdeck- und Isoliermaterial bereitstellen
- Einhaltung der Schutzabstände beachten
- Kennzeichnung der vorhandenen erdverlegten Leitungen/Kabel
- besondere Vorsicht beim Umgang mit Leitern und sperrigem Material
- konkrete Einweisung der Mitarbeiter
- für sicheren und festen Standort sorgen
- je nach Art der Arbeit Aufsicht bzw. Warnposten einsetzen
- bei Unregelmäßigkeiten Bauleitung und Betreiber informieren
- Durchfahrtprofile stellen bei Freileitungen
- informieren zu Maßnahmen bei Stromüberschlag
8 Tiefbauarbeiten im Bereich von in Betrieb befindlichen Gasleitungen - DIN 4124 - Einweisung durch Leitungsbetreiber
- Aufsicht stellen, alle Beteiligten einweisen (auch Subunternehmen)
- Im Bereich 50 cm um Gasleitung Handschachtung
9 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen
elektrischer Schlag,
es wird mit beschädigten elektrischen Geräten und Leitungen gearbeitet,
keine Sichtprüfung und regelmäßige Prüfung,
kein besonderer und abgesicherter Speisepunkt,
Betriebsmittel sind für den Baustelleneinsatz nicht geeignet
- Gefahren durch elektrischen Strom vermeiden
- DGUV V1
- DGUV V3
- DGUV V38
- DGUV I203-004 bis 006
- ggf. Baustromverteiler benutzen
- FI-Schutzschalter prüfen (täglich)
- regelmäßige Prüfung elektrische Betriebsmittel (½-jährlich)
- arbeitstägliche Überprüfung augenscheinlich, Kontrolle der elektrischen Kabel
- nur geprüfte Betriebsmittel verwenden
10 Arbeiten mit kontaminierten Böden - DGUV V1
- DGUV R101-004
- Anzeigepflicht
- Vorsorgeuntersuchung
- projektbezogene Betriebsanweisung / Sicherheitsunterweisung
- zusätzliche Maßnahmen, z. B. Belüftung / Absaugung, Vollschutzanzüge, Schutzmasken / Atemgeräte, Dekontaminierungswaschanlagen
11 Einachshänger
Kippen in Längsrichtung beim Be- und Entladen,
beim manuellen Verrücken auf unebenem Gelände ruckartiger unkontrollierter Ausschlag
- Quetschgefahren und Anstoß bzw. Überrollgefahren ausschließen
- DGUV V1
- DGUV V70
- Einachshänger mit Einrichtungen versehen, die das Kippen verhindern
- ggf. Gelände einebnen
- vorhandene Einrichtungen vor dem Abkuppeln benutzen
12 Bildschirmarbeitsplätze - Bildschirmarbeitsverordnung
- ArbMedVV
- DGUV V1
- Einhaltung Bildschirmarbeitsverordnung
- Vorsorgeuntersuchung G 37
13 Beleuchtung
Arbeiten bei ungünstigen Lichtbedingungen,
Verkehrswege und Arbeitsplätze oft zu dunkel bzw. Blendung,
Schatten (Stolpergefahr, Unsicherheit beim Arbeiten)
- Ausreichende Beleuchtung einsetzen
- DGUV V1
- DGUV V3
- ArbStättV
- zweckmäßige, ausreichende blendfreie und für die Arbeitsumgebung geeignete Baustellenbeleuchtung bereitstellen
- Begehen unbeleuchteter Bereiche, wie Kellerräume, Container berücksichtigen, ggf. Batterieleuchte verwenden
- Beleuchtung der Arbeitsräume
14 Erste-Hilfe-Einrichtungen und Erste-Hilfe-Leistung - DGUV V1
- DGUV I 205-006
- Verbrauchtes Material auffüllen
- Verbandkasten "C" (klein) bis 10 Mitarbeiter
- Verbandkasten "E" (groß) 11–50 Mitarbeiter
- 1 Krankentrage ab 21 Mitarbeiter
- Notruf Feuerwehr/Rettungswesen: 112
- Notruf Polizei: 112
- Ersthelfer einsetzen
- Unfallmeldung sofort an die Bauleitung
15 Auffinden von Fundmunition
Meldung auch bei Verdacht,
Verletzung durch Bomben und Blindgänger
- Vermeidung von Personenschäden durch explodierende Blindgänger
- DGUV V1
- DGUV V38
- DGUV R100-500
- DGUV I201-027
- zuständige Behörde vor Ort konsultieren
- Metalldetektoren zum Aufspüren verwenden
- sofortige Information an den Vorgesetzten
- Arbeitsbereich absichern und absperren
- unbefugte Personen fernhalten
- sofortige Information an den Kampfmittelbeseitigungsdienst
16 Arbeiten an Bundesautobahn, Deutsche Bundesbahn
Gefahren durch Überqueren
- RSA
- zuständiger Rechtsträger
- DGUV V70
- Anforderungen der Behörden/Rechtsträger beachten
- Absperrung des Baustellenbereichs mit der Behörde abstimmen und Sicherungsmaßnahmen festlegen
- Arbeitszeitregelung ggf. anpassen
- Warnposten einsetzen
- Warnweste tragen
17 Corona-Virus COVID-19 - Begrenzung der Kontakthäufigkeit
- Eindämmung bzw. Verlangsamung der Infizierungen
- Risikoeinschätzung des RKI einbeziehen
- aktuelle Gesetze der Länder und des Bundes beachten
- mit getrennten Bullis zur Baustelle fahren
- Pausen müssen getrennt abgehalten werden, Mindestabstand von 1,5 Metern dabei beachten
- es darf sich nur noch nach und nach umgezogen werden
- max. 2 Mann im Sanitärcontainer
- genügend Container bereitstellen
- Handhygienevorschriften und Aushänge beachten
- Hautschutzplan durch das häufige und intensive Händewaschen beachten
- Hustenetikette einhalten (Husten, Niesen in die Ellenbeuge)
18 Druck- und Dichtheitsprüfung - DGUV Information 201-052
- DVGW-Regelwerk G 469, W 400-2
- AGFW Arbeitsblatt FW 602
- nur Aufsichtführende einsetzen, die über einschlägige Kenntnisse verfügen
- Versicherte über Größe und mögliche Auswirkungen der auftretenden Kräfte infolge des Leitungsdrucks unterweisen
- Bereitstellen geeigneter Rohrabsperrgeräte und Prüfeinrichtungen
- durch geeignete Verfahren sicherstellen, dass der vorgesehene Prüfdruck nicht überschritten wird
- nicht überdeckte bzw. freiliegende Leitungen gegen unzulässige Bewegung sichern
- Rohrabsperrgeräte formschlüssig gegen Ausschub infolge Leitungsdrucks sichern
- kein Aufenthalt von Personen im Gefahrbereich von Leitungen unter Über- bzw. Unterdruck
- bei Fernwärme: Prüfmedium beachten (Wasser/Luft), Sicherheitsabstände bei pneumatischer Prüfung strikt einhalten
19 Horizontalbohrung (HDD) - DGUV Information 201-020
- DVGW Regelwerk GW 302, 321
- bei HDD-Bohrungen mechanisiertes Gestängebrechsystem verwenden (DIN EN 791), manuelle Verfahren vermeiden
- für manuelle Systeme Betriebsanweisung erstellen und Personal unterweisen
- auch auf der Pipe Site geeignete Einrichtungen zum sicheren Lösen von Gestängeverbindungen vorsehen
- zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor Körperdurchströmung treffen, insbesondere bei möglichen Kabeltreffern
- möglichst Freischalten stromführender Kabel vor Beginn der Bohrarbeiten anstreben
- bei Kabeln ≤ 1 kV Warngerät zur Überwachung der Berührungsspannung (Alarm > 50 V) einsetzen
- Potenzialausgleichssystem mit Matten im Maschinen- und Eintrittsbereich verwenden
- bei Kabeln > 1 kV exakte Ortung und ausreichenden Sicherheitsabstand sicherstellen
- ständige Sprechverbindung zwischen Maschinenführenden und Personal im Nahbereich sicherstellen
- unbefugten Aufenthalt im Gefahrenbereich des unter Spannung stehenden Rohres verbieten
20 Arbeiten in Schächten, Behältern und engen Räumen
Räumliche Enge (Abmessungen < 2 m, z. B. Fernwärmekammern, Haubenkanäle)
- Vermeidung von Gesundheitsschäden aufgrund unzureichender Belüftung, Gefahrstoffe oder explosionsfähiger Atmosphäre
- Vermeidung eines elektrischen Stromschlags aufgrund beengter Verhältnisse
- unverzügliche Rettung ermöglichen
- ArbMedVV
- GefStoffV
- DGUV V1
- DGUV Regel 113-004
- DGUV Regel 103-002 (Fernwärme)
- vor Arbeiten in engen Räumen die möglichen Gefährdungen ermitteln und beurteilen
- verantwortlichen Aufsichtführenden benennen
- zuverlässigen Sicherungsposten benennen (z. B. Sichtverbindung, Sprechverbindung, Signalleine), der jederzeit Hilfe holen kann
- Erlaubnisschein mit festgelegten Schutzmaßnahmen vom Betreiber einholen
- freimessen
- Gaswarngerät mitführen
- vor Einstieg freimessen (Sauerstoff, Ex-Schutz, CO), Einstieg nur mit Sicherungsposten und Rettungsgerät
21 Ausführung von Schweißarbeiten (allgemein)
erhöhte elektrische Gefährdung in leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit (z. B. im Rohrgraben zwischen Spundwänden oder in FW-Kammern)
- es kann zu Bränden und Explosionen, Stromschlag, Verbrennungen der Haut, Verletzungen der Augen und zu Vergiftungen durch Gefahrstoffe kommen
- DGUV Regel 100-500 – Kapitel 2.26
- BG Baustein C 424
- bei Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten in Bereichen mit Brand- und Explosionsgefahr muss eine Schweißerlaubnis vorliegen
- alle brennbaren Teile aus der gefährdeten Umgebung entfernen
- Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung einer Brandentstehung in der Schweißerlaubnis festlegen
- während des Schweißens geeignete Feuerlöschmittel bereitstellen
- nach Beendigung der Arbeiten wiederholte Kontrolle der Arbeitsstelle auf Brandnester (Brandwache)
- Netzleitungen, Schweißstromleitungen und Schlauchpaket gegen mechanische Beschädigungen schützen
- für ausreichende Lüftung sorgen
- isolierende Unterlagen (Gummimatten, Holzroste) verwenden
- trockene Kleidung und unversehrte Handschuhe tragen
22 Ausführen von Staubarbeiten (allgemein)
mineralischer, quarzhaltiger Staub
- quarzhaltige Stäube können zu Staublungenerkrankungen führen
- TRGS 559 Quarzhaltiger Staub
- BG Baustein C 317
- Staub möglichst an der Entstehungsstelle direkt absaugen
- zum Absaugen von Handmaschinen Entstauber der Staubklasse M oder H verwenden
- durch Nassbearbeitung kann der Staubanfall erheblich gemindert werden
- arbeitsmedizinische Vorsorge G 1.4 veranlassen
- bei Staubentwicklung Atemschutz verwenden: Partikelfilter P2 (weiß) oder partikelfiltrierende Halbmaske FFP3
23 Arbeiten an Fernwärmeleitungen (in Betrieb oder Restwärme)
thermische Gefahren: Austritt von heißem Wasser oder Dampf (> 60 °C),
Berühren heißer Oberflächen, Gefahr von Verbrühungen und Verbrennungen
- Verhindern von Hautkontakt mit heißen Medien und Oberflächen, sicheres Entspannen von Leitungen
- DGUV Regel 103-002 (Fernwärme)
- AGFW FW 601
- BetrSichV
- vor Arbeitsbeginn Drucklosigkeit und Temperatur prüfen (Thermometer / Kontaktthermometer)
- Absperrarmaturen gegen unbeabsichtigtes Öffnen sichern (LoTo – Lock out, Tag out)
- persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen: hitzebeständige Schutzhandschuhe, Gesichtsschutz / Visier bei Austrittsgefahr, geschlossene Arbeitskleidung
- Notfallkette für Verbrühungen sicherstellen (Wasser zum Kühlen, Notarzt)
- Erste Hilfe bei Verbrennungen: kühlen (lauwarmes Wasser), Wunde keimfrei bedecken

Hinweise zur Risikobewertung

Bitte nehmen Sie zu jeder Gefährdung eine Risikoeinschätzung mit Hilfe folgender Matrix vor:

Schadensausmaß Risiko-
gruppe
Risiko-
potential
Maßnahmen
ohne
Arbeitsausfall
mit
Arbeitsausfall
Arbeitsausfall
> 3
Wochen
bleibende
Gesundheits-
schäden
Tod
häufig 3 2 1 1 1 1 groß Maßnahmen mit besonderer Schutzwirkung dringend erforderlich
gelegentlich 3 2 1 1 1 2 mittel Weitergehende Maßnahmen erforderlich
selten 3 2 2 1 1 3 klein Mindestmaßnahmen erforderlich
unwahrscheinlich 3 2 2 2 1
praktisch
unmöglich
3 3 3 2 2