Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, auf der Baustelle ausschließlich die von der Firma bereitgestellte Arbeitskleidung zu tragen. Eigene Kleidung ist nicht gestattet.
Gründe für diese Regelung
✅ Einheitliches Erscheinungsbild der Firma
✅ Erhöhte Sicherheit durch geprüfte Schutzkleidung
✅ Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften
✅ Vermeidung von Missverständnissen mit Auftraggebern und Partnern
Kontrolle und Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Die Bauleiter sind dazu angehalten, regelmäßig zu überprüfen, ob die Mitarbeitenden die vorgeschriebene Kleidung tragen.
Bei Verstoß gegen diese Regelung gilt:
- 🔶 Eine mündliche Verwarnung bei erstmaligem Verstoß
- 🔶 Schriftliche Abmahnung bei wiederholtem Verstoß
- 🔶 Falls weiterhin gegen die Regel verstoßen wird, können weitere disziplinarische Maßnahmen folgen
Ausgabe und Pflege der Arbeitskleidung
🟡 Neue Mitarbeitende erhalten die erforderliche Kleidung bei Arbeitsbeginn.
🟡 Beschädigte oder abgenutzte Kleidung kann gegen Vorlage der alten Kleidung ausgetauscht werden.
🟡 Die Mitarbeitenden sind selbst für die Pflege und Reinigung ihrer Arbeitskleidung verantwortlich.