Angebote Vorsorge-/Untersuchung
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Nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für Ihren Arbeitsplatz bin ich nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Anhang zu dieser Verordnung anzubieten (§ 5 Absatz 1 in Verbindung mit dem Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)).
Sie üben Tätigkeiten an Bildschirmgeräten aus (Anhang Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 ArbMedVV).
Wir sichern Ihnen zu, dass Ihnen weder durch die Annahme noch durch die Ablehnung des Angebots Nachteile entstehen. Die Vorsorge ist für Sie kostenfrei und erfolgt innerhalb Ihrer Arbeitszeit.
Der untersuchende Arzt ist an die ärztliche Schweigepflicht gebunden. Es erfolgt keine Information des Arbeitgebers über das Ergebnis der Vorsorge. Der Arbeitgeber erhält vom Arzt lediglich eine Vorsorgebescheinigung mit den Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen ein arbeitsmedizinischer Vorsorgetermin stattgefunden hat und wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist.
Bitte vereinbaren Sie bei Interesse einen Termin mit unserem zuständigen Betriebsarzt:
Diese Website dient ausschließlich zur internen Nutzung durch Mitarbeitende der Janning Group.
Zweck der Datenerhebung: Die erhobenen Daten dienen der Planung und Dokumentation von freiwilligen Vorsorge- und Untersuchungsmaßnahmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und internen Sicherheitsrichtlinien.
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