Angebote Vorsorge-/Untersuchung
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Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für Ihren Arbeitsplatz bieten wir Ihnen eine arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß § 5 ArbMedVV an. Der konkrete Vorsorgeanlass richtet sich nach Ihrer Tätigkeit und den dabei auftretenden Belastungen.
Die Teilnahme an der Angebotsvorsorge ist freiwillig und für Sie kostenfrei. Sie findet während der Arbeitszeit statt. Aus der Annahme oder Ablehnung entstehen Ihnen keine Nachteile.
Der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arbeitgeber erhält keine medizinischen Untersuchungsergebnisse oder Diagnosen, sondern ausschließlich die gesetzlich vorgesehenen Angaben der Vorsorgebescheinigung.
Auch wenn Sie das Angebot derzeit ablehnen, wird Ihnen die erforderliche Angebotsvorsorge weiterhin in den vorgeschriebenen Abständen angeboten.
Bitte vereinbaren Sie bei Interesse einen Termin mit unserem zuständigen Betriebsarzt:
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Zweck der Datenerhebung: Die erhobenen Daten dienen der Planung und Dokumentation von freiwilligen Vorsorge- und Untersuchungsmaßnahmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und internen Sicherheitsrichtlinien.
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